Sprinter

Sprinter

Gutachten zur Auflastung für Mercedes Sprinter 906 + 907 + 910

Auflastung für Mercedes Sprinter 906 + 907 Gutachten auf bis zu 3500 kg 3,5t Gesamtgewicht ab Baujahr 2006
Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf bis zu 3500 kg, jedoch nicht mehr als die Summe der Achslasten an Achse 1 (7.1) und Achse 2 (7.2). Passend für: Mercedes Benz Sprinter Typ - 906 - 907 ab Baujahr 06/2006 Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Straßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche Gebühr und die Gebühr zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere anfällt.
540,00 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
Auflastung für Mercedes Sprinter 906 Gutachten auf bis zu 5500 kg 5,5t Gesamtgewicht ab Baujahr 2006
Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf bis zu 5500 kg, jedoch nicht mehr als die Summe der Achslasten an Achse 1 (7.1) und Achse 2 (7.2). Passend für: Mercedes Benz Sprinter Typ - 906 ab Baujahr 06/2006 Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Straßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche Gebühr und die Gebühr zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere anfällt.
540,00 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
Auflastung für Mercedes Sprinter 910 Gutachten auf bis zu 3500 kg 3,5t Gesamtgewicht ab Baujahr 02/2018
Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf bis zu 3500 kg, jedoch nicht mehr als die Summe der Achslasten an Achse 1 (7.1) und Achse 2 (7.2). Passend für: Mercedes Benz Sprinter Typ - 910 ab Baujahr 02/2018 Das Gutachten muss mit dem Fahrzeug noch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) begutachtet werden. Mit der Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Straßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass hier noch die örtliche Gebühr und die Gebühr zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere anfällt.
540,00 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
1 bis 3 (von insgesamt 3)